Vermieter



Als Vermieter müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Aber die Steuererklärung steht ganz am Ende. Die steuerlichen Fallstricke stehen meist ganz am Anfang. Dazu zählen etwa:

  • die Abzugsfähigkeit von Renovierungsaufwendungen
  • Umsatzsteuerpflichtige Vermietung
  • Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Boden


  • gemischte Nutzung
  • Bewertung und Nutzung von geerbten Immobilien
  • Vermietung von Ferienwohnungen


Aus diesem Grunde beraten wir Sie auch fachlich bei der steuerlich optimalen Beurteilung z.B. von Kaufverträgen, Mietverträgen und Renovierungsvorhaben.
 


MS Concepts Steuerberatungsgesellschaft GmbH

Deutschland

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